1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Armin Müller, Johann-Klöhr-Straße 31, 97618 Hohenroth (nachfolgend am-netz genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals, nach Eingang bei uns, ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Lieferung erfolgt nach verbindlicher Bestellung des Käufers, mündlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail. Der Preis der bestellten Ware kann gegenüber einem von am-netz gemachten Angebot abweichen, sofern die Bestellung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Angebotsabgabe bestellt wird. Die evtl. Preisabweichungen werden dem Kunden mitgeteilt, sofern die Abweichung 5% des Nettobestellwertes überschreitet. Sollte die Preisabweichung 10% des Nettobestellwertes übersteigen, ist der Kunde berechtigt von seiner Bestellung zurück zu treten.
Alle von am-netz für Kunden durchgeführte Tätigkeiten sind Dienstleistungsverträge.
2.2 am-netz ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen, und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen am-netz hergeleitet werden können.
2.3 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer ab Geschäftsadresse am-netz oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
2.4 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bzw. Rechnungsstellung bleibt am-netz ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Termin dem Frachtführer oder Kunden übergeben wurde, sowie keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung oder Auslieferung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von am-netz zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Zulieferer von am-netz vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese bei am-netz oder deren Zulieferer eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete, verspätete Materialanforderungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte am-netz mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlichen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von am-netz zu vertreten ist.
3. Prüfung und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die am-netz bekannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der am-netz verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom Käufer abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistungen an den Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die am-netz aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt, oder in Zukunft zustehen, werden am-netz vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die am-netz auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig (um mehr als 20%) übersteigt.
4.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der am-netz (Vorbehaltsware).
4.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der am-netz hinweisen und am-netz unverzüglich benachrichtigen.
4.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist am-netz berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart.
5.2 am-netz ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent, Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5.4 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Als Berechnungsgrundlage wird die, zum Zeitpunkt des Verzuges noch offene Rechnung herangezogen, zuzüglich evtl. Kosten.
5.5 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht einhält, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern, insbesondere u.a. Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenzverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
5.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.
5.7 Bei Domänenbestellung gilt eine Laufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit. Wird eine Domäne nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate. am-netz behält sich ein sofortiges Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzug, sowie bei rechtswidriger Nutzung der Domänen vor. Der Kunde verpflichtet sich, die in solchen Fällen anfallenden Kosten zu übernehmen.
6. Gewährleistung
6.1 am-netz gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen, sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden , Betrieb mit falscher Stromart oder, Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Bei einigen Herstellern weicht die Gewährleistungsfrist von der o.g. Frist ab. Diese Abweichung wird auf der Rechnung gesondert dokumentiert. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6.4 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.5 Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung mit dem das Gerät geliefert wurde, an am-netz zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei, eingesandten Geräten kann die Annahme durch am-netz verweigert werden. Durch den Tausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch, der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopie gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. am-netz übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
6.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt am-netz die Arbeitskosten. Alle Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten. Insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt am-netz soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
6.7 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von am-netz über.
6.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist am-netz berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der am-netz berechnet. Im übrigen gelten die jeweiligen Servicebestimmungen der am-netz.
7. Widerrufsrecht
7.1 Dem Verbraucher steht nach §361a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Gefahrenübergabe und beträgt 14 Tage. Der Widerruf bedarf einer Begründung. Zur Fristwahrung genüg die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, bzw. Rücksendung der Ware an die o.g. Adresse. Die Einsendung des Widerrufs sollte per eingeschriebenem Brief erfolgen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die -nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder – Verträgen zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
7.2 Die Kosten für eine Rücksendung der Widerrufsware trägt der Kunde. Unfrei zugestellte Widerrufsware wird nicht angenommen und führt bei Fristverletzung zum Verlust des Rückgaberechtes. Der Versandt hat hierbei über anerkannte Transportunternehmen bzw. Paketdienst mit einem Standartpaket oder Päckchen zu erfolgen
7.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Ware, auf die eine längere Gewährleistung als die gesetzliche gewährt wird.
8. Haftung und weitergehende Gewährleistung
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. am-netz haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer, das Folgeschadenrisiko umfassenden Eigenschaftssicherung, Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
8.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Export- und Importgenehmigungen
9.1 Von am-netz gelieferte Produkte und technisches Know-how, sofern sie nicht für den Endverbraucher bestimmt sind, sind zur Benutzung und zum Vertrieb in dem mit dem Käufer vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiedereinfuhr von Vertragsprodukten, einzeln oder in systemintegrierter Form, ist für den Käufer genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich dem Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die ggf. notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
9.2 Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch den Käufer an Dritte, mit und ohne Kenntnis der am-netz, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber am-netz und deren Zulieferern.
10. EG-Einfuhrumsatzsteuer
10.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Union verpflichtet. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
10.2 Jegliche Haftung von am-netz aus den Folgen der Angaben des Käufers zur Einfuhrumsatzsteuer, bzw. den relevanten Daten hierzu, ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der am-netz nicht Vorsatz, bzw. grobe Fahrlässigkeit, vorliegt.
10.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragspartner, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame, oder unvollständige Bestimmung zu ersetzen, oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
10.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der am-netz mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der am-netz im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass am-netz die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für Geschäftszwecke von am-netz verwendet.
11. Anwendbares Recht
11.1 Der Kunde ist berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten
11.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen am-netz und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Geschäftssitz der am-netz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist 97618 Hohenroth Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsordnung.